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  • litschiaugwil

Vom Hahnenschrei und stinkenden Misthaufen



Wisst ihr, was mir besonders sympathisch an den Franzosen ist?

Sie haben ja einige nette Eigenschaften, wie die Gemütlichkeit oder ihre Leidenschaft zu guten Wein.

Aber etwas finde ich sehr erwähnenswert; Es ist die Tatsache, dass seit dem 21.01.2021 im Senat einstimmig beschlossen wurde, dass der "Landlärm" als Kulturgut festgesetzt ist.

Niemand kann hier also aufs Land ziehen und dann den Nachbar wegen seines Hahns der am Morgen früh kräht verklagen. Auch die Kuhglocken können hier noch klingen und wenn es einen stinkenden Misthaufen hat, dann ist das einfach normal. Es gehört zum Kulturellen Erbe oder wird auch sinnlichen Erbes der Landschaft genannt.


Ein Gesetz, das diese Nutztierhaltung sowie alle anderen ortsüblichen Emissionen unter „kulturellen Schutz“ stellen würde, würde den Gerichten auch in der Schweiz viel Zeit sparen.


Wir wünschen Euch allen eine wunderbare Woche.


Margrith & Robert


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