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Der Kobold

litschiaugwil

In einem Häuschen, sozusagen –

Den ersten Stock bewohnt der Magen

In einem Häuschen war’s nicht richtig.

Darinnen spukt und tobte tüchtig

Ein Kobold wie ein wildes Bübchen

Vom Keller bis zum Oberstübchen.

Fürwahr, es war ein bös Getös.

Der Hausherr wird zuletzt nervös,

Und als ein desperater Mann

Steckt er kurzweg sein Häuschen an

Und baut ein Haus sich anderswo

Und meint, da ging es ihm nicht so.

Allein, da sieht er sich betrogen.

Der Kobold ist mit umgezogen

Und macht Spektakel und Rumor

Viel ärger noch, als wie zuvor.

Ha, rief der Mann, wer bist du, sprich!

Der Kobold lacht: Ich bin dein Ich.

Wilhelm Busch


Zuwanderer nach Frankreich müssen, wenn sie aus einem Land ausserhalb der EU und dem EWR stammen, einen französischen Führerausweis beantragen. Da die Schweiz … hm? nun was ist? Aha, EFTA-Mitglied, muss also ein französischer Führerausweis beantragt werden, im Gegensatz zu Personen mit Führerausweisen aus Island, Norwegen und Lichtenstein, welche EWR Mitglieder und EFTA Mitglieder sind, aber nicht EU Mitglieder. Alles klar, oder?


Dazu verlangt die französische Behörde ANTS, die Agence nationale des titres sécurisés eine Bestätigung der Behörde, welche im Herkunftsland den Führerausweis ausgestellt hat, dass der Führerausweis nach wie vor gültig ist und keine Sanktionen aktiv sind. Der Name dieser Behörde ist für mich leicht - anhand einer Eselsbrücke - zu merken.


Ich habe beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich eine Bestätigung angefordert, mit der Bitte, ob diese in französischer Sprache ausgestellt werden kann. Zu diesem Zweck habe ich die Amtssprache des Kantons Zürich abgeklärt. Schliesslich möchte ich - insbesondere wenn ich mit dem Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich verkehre - auf der sicheren Seite sein und keine Fehler machen.


Auszug:

Grundlagen der Inhaltserstellung

Websites & Webapplikationen (mit Login)


Leitsätze

Inhalte auf der Website und in den Services des Kantons Zürich sollen relevant, verständlich und auffindbar sein. Wir orientieren uns an folgenden Leitsätzen:

Wir bieten, was gefragt ist.

Wir lassen Dinge weg, wenn es ohne geht.

Wir bieten erst die Übersicht, dann die Details.

Wir bereiten Inhalte breit verständlich auf. Das kommt vor der fachlichen Vertiefung.

Wir sind klar in der Sache und bewusst im Ton.

Wir gestalten Inhalte barrierefrei.


Informationen und Services

Wir unterscheiden bei unseren Inhalten grundsätzlich zwischen Informationen und Services.


Informationen

Unter Informationen verstehen wir Inhalte, die Nutzende lesen oder ansehen, um ein Thema zu verstehen.

Diese Informationen sind auf dem kantonalen Webauftritt zum grössten Teil in Themen und nicht entlang der Organisationsstruktur der Verwaltung strukturiert.

Wie wir Informationen aufbereiten


Services

Mit unseren Services können Nutzende etwas im Zusammenspiel mit der kantonalen Verwaltung erledigen, etwa die Steuererklärung ausfüllen oder einen Führerausweis beantragen.


Wie wir Services gestalten


Fremdsprachige Inhalte

Die Amtssprache im Kanton Zürich ist Deutsch. Wir bieten unsere Inhalte darum grundsätzlich in Deutsch an.

In Einzelfällen übersetzen wir Websites oder Services. Dies kann etwa sinnvoll sein, wenn ein Inhalt für die Migrationsbevölkerung besonders relevant ist.

Der Trend geht aber in Richtung automatische Übersetzungen. Moderne Browser-Versionen können Websites immer besser übersetzen.


Kontakt

Digitale Verwaltung und E-Government – ZHweb


Kanton Zürich

Warum hier Nutzer und nicht User, Leitsätze statt Credo oder Slogan und weitere Wörter in deutscher Sprache stehen, weiss ich nicht. No idea.

Aber good news. Die Antwort des Strassenverkehrsamtes ist übrigens postwenden elektronisch eingetroffen:



War ja voll easy.


love y'all,

Robert

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